NABU appelliert an Landwirte: Zuckerrüben-Aussaat ohne Neonikotinoid
Anwendung von Neonikotinoiden fördert Insektensterben
Wildbiene (c) NABU, Kathy Büscher
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, „Im Jahr 2018 wurden von der Europäischen Union einige für Bienen und andere Insekten tödliche Neonikotinoide per Gesetz verboten. Nun kommt eines der giftigsten Insektizide durch die Hintertüre wieder auf den niedersächsischen Acker. Wir appellieren an alle landwirtschaftlichen Betriebe, dieses Mittel nicht einzusetzen.“
Bereits im Jahr 2013 verbot die EU die Beizung von Saatgut blühender Pflanzen wie Raps und Sonnenblumen, damit Bestäuber die Neonikotinoide nicht über Pollen und Nektar aufnehmen können. Da Zuckerrüben vor der Blüte geerntet werden, war die Behandlung vorerst weiterhin erlaubt. „Allerdings nimmt die Pflanze höchstens 20 Prozent des Wirkstoffes aus der Beizung auf, die restlichen 80 oder mehr Prozent verbleiben im Boden und werden mit dem Wasser oder durch andere Effekte in die umliegenden Flächen transportiert.“, weiß Dr. Anja Thijsen vom NABU Nienburg. „Besonders Wildbienen leiden unter den Neonikotinoiden, nicht nur bei direktem Kontakt von höheren Dosen, sondern auch bei chronischer Aufnahme in nur geringen Mengen. Auch hier bei uns im Landkreis werden großflächig Zuckerrüben angebaut. Wir vom NABU Nienburg bitten die Landwirte vor Ort, zum Schutz unserer Wildbienen, auf ihr Recht durch die Notfallzulassung zu verzichten.“, so Dr. Thijsen weiter.
Hummelköniginnen, die mit Neonikotinoiden belastet waren, bekommen deutlich weniger Nachwuchs. Außerdem zeigen Versuche mit Honigbienen, dass diese anfälliger für Krankheiten sind und sich schlechter orientieren können. Den Bienen fällt es also schwerer, zu ihrem Bienenstock zurückzufinden und die Sterblichkeit ist damit höher. Die erhöhte Sterblichkeit ist besonders für Wildbienen dramatisch, da es kein Volk gibt, das Verluste kompensieren kann.