Führung über das Gelände der ehemaligen Pulverfabrik Liebenau
Komplett ausgebucht!
+++ Komplett ausgebucht! +++
Das Weser-Aller-Bündnis: Engagiert für Demokratie und Zivilcourage (WABE) bietet am Freitag, den 20. September von 17 bis 20 Uhr eine kostenlose Führung über das Gelände der ehemaligen Pulverfabrik Liebenau mit dem Leiter der Gedenkstätte, Martin Guse, an.
Während des Zweiten Weltkriegs verschleppten die Nationalsozialisten insgesamt rund 13 Millionen Menschen aus den von der Wehrmacht besetzten Gebieten in das Deutsche Reich, um sie für die deutsche Wirtschaft arbeiten zu lassen. Dabei setzten die deutschen Behörden in den besetzten Gebieten zunehmend drastische Methoden der Verschleppung ein.
In unmittelbarer Umgebung der Orte Steyerberg und Liebenau (Landkreis Nienburg/Weser) entstand ab 1939 ein Pulverwerk unter dem Tarnnamen „Karl“. Auf dem Gelände wurden knapp 400 Gebäude errichtet.
In der Pulverfabrik Liebenau hingen die Lebensumstände vor allem von der Herkunft ab: Je tiefer Menschen in der NS-Rassenhierarchie angesiedelt waren, desto schlechter wurden sie behandelt. Unter Rückgriff auf über 20.000 Zwangsarbeitende aus West- und Osteuropa wurden in Liebenau circa 40.000 t Pulver für den Krieg hergestellt. 2.000 Jugendliche, Frauen und Männer kamen dabei zu Tode.
Mittlerweile befindet sich das Gelände in Privatbesitz. Besichtigungen sind daher nur im Rahmen von geführten Touren durch Mitarbeitende der Gedenk- und Bildungsstätte Liebenau möglich. Eine solche Gelegenheit bietet sich am 20. September.
Die Veranstaltung ist leider bereits komplett ausgebucht.
Der Treffpunkt befindet sich an der Gedenk- und Bildungsstätte Liebenau.
Um die neue Ausstellung der Gedenk- und Bildungsstätte zu besichtigen wird ein separater Termin am 13.12.2024 angeboten.
Das Weser-Aller-Bündnis: Engagiert für Demokratie und Zivilcourage (WABE) ist ein interkommunales Netzwerk der Landkreise und Städte Nienburg und Verden. Es wird als „Partnerschaft für Demokratie“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert.
Einlassvorbehalt:
Für Menschen, die einen Ort suchen, an dem sie ihre rassistischen, sexistischen, homophoben oder anderweitig menschenverachtenden Ansichten verbreiten können, ist bei der Veranstaltung kein Platz.
Die Veranstaltenden behalten sich gemäß § 6 Versammlungsgesetz vor, den Teilnehmendenkreis der Veranstaltung einzuschränken und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, sexistische, nationalistische, militaristische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.