Logo
«

Vom Wolfsschutz zum Wolfsabschuss

NABU Heidekreis und NABU Nienburg kritisieren verfehlte Wolfspolitik des Landes

Herdenschutz ist das A & O für eine Koexistenz von Wolf und Nutzierhaltung Foto: (c) Klemens Karkow/NABU
Mit Fassungslosigkeit haben die Kreisverbände Heidekreis und Nienburg des Naturschutzbundes auf die Tötung einer Welpenfähe aus dem Rodewalder Rudel reagiert, die in der Nacht vom 6. zum 7. April abgeschossen wurde, obwohl die Abschussgenehmigung des Ministeriums für den Leitwolf ausgestellt war.

Dies sei nach den beiden Abschüssen in den Territorien des Herzlaker und des Ebstorfer Rudels im Februar die dritte Welpenfähe, die unter fragwürdigen Umständen erschossen wurde. „Der willkürliche Abschuss streng geschützter Tiere, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind, steht in eklatantem Widerspruch zu den Anforderungen, die das EU-Recht an artenschutzrechtliche Ausnahmen stellt“, sagte der 1. Vorsitzende des NABU Heidekreis, Klaus Todtenhausen. „Der EuGH hat in seinem Urteil vom 10.10.2019 unmissverständlich klargestellt, dass nur einzelne, konkret identifizierte Individuen auf der Basis der in der FFH-Richtlinie Artikel 16 Abs. 1 dargestellten Ausnahmetatbestände getötet werden dürfen,“ ergänzt  Jens Rösler, der 1. Vorsitzende des NABU Kreisverbandes Nienburg. Da der Rüde sich anhand körperlicher Merkmale identifizieren ließe, sei ein Abschuss von Rudelmitgliedern über den räumlichen und zeitlichen Zusammenhang nicht möglich. Die NABU-Kreisverbände haben daher Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG bei der Polizei beziehungsweise bei der Staatsanwaltschaft Verden gestellt.

„Die Abschüsse der drei Welpenfähen sind der unrühmliche Höhepunkt einer völlig verfehlten Wolfspolitik, die mit der Novelle des Bundesnaturschutzgeset-zes vor rund einem Jahr ihren Anfang nahm“, resümiert Pressesprecherin des NABU Heidekreis, Dr. Antje Oldenburg. Damals hatten Bundestag und Bundesrat mit den Stimmen der GroKo den Änderungen zum Umgang mit dem Wolf zugestimmt, obwohl namhafte Juristen in der vorherigen Anhörung zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Regelungen in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht widersprechen. Obwohl wenig später eine EU-Beschwerde zu der Gesetzesnovelle vorlag, setzte Minister Lies die frag-würdigen Änderungen zügig in der Niedersächsischen Wolfsverordnung um, ohne den Bedenken der Verbände, insbesondere im Hinblick auf die Sonderregelung für zumutbaren Herdenschutz an Deichen und bei der Prognose zukünftiger wirtschaftlicher Schäden, Rechnung zu tragen. Der NABU Landesverband sah sich daher gezwungen, der zunehmenden Aufweichung des Schutzstatus der Wölfe mit einer EU-Beschwerde zu begegnen.

Weitere Meilensteine auf dem Weg vom Wolfsschutz zum Wolfabschuss unter der Ägide von Olaf Lies seien die Verweigerung von Umweltinformationen und die Aushebelung der Verbandsklage durch die Geheimhaltung von Abschussge-nehmigungen, die serienmäßigen Absagen der Zusammenkünfte des Arbeits-kreises Wolf - einem Zusammenschluss verschiedener Institutionen, Verbände und Interessengruppen -, die Aufnahme des Wolfes in das niedersächsische Jagdrecht und die Entlassung zweier Wolfsberater, die dem Minister offenbar aufgrund ihrer kritischen Stellungnahmen im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit im Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. ein Dorn im Auge waren.

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare veröffentlicht.
Um Spam zu vermeiden, bitte die sichtbaren Zeichen eingeben. Falls nicht lesbar, bitte das Bild anklicken.
Captcha
Mit einem Klick auf "Kommentar senden" bestätige ich, dass ich die Datenschutzhinweise gelesen habe und akzeptiere.