Logo
«

„2. Feierabendgespräch“

Mittwoch, 24.10.2018, im Gemeindehaus St. Clemens in Marklohe mit Geflüchteten und ehrenamtlichen Integrationshelfer*innen

Eingeladen zu diesem Abend haben wieder die beiden Begegnungscafés St. Martin Nienburg und St. Clemens Marklohe, sowie die Flüchtlingshilfe Holtorf und die Flüchtlingsinitiative „Liebenau hilft“ im Rahmen des Projektes 500 Landinitiativen.


Als Gäste kamen die Bundestagsabgeordneten Marja-Liisa Völlers (SPD) und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen). Der Einladung gefolgt sind auch Herr Hoffmann von der Ausländerbehörde des Landkreises Nienburg und mehr als 50 interessierte, ehren-und hauptamtliche Helfer, sowie Geflüchtete, die das Thema des Abends Familienzusammenführung unmittelbar betrifft.


Die Will iN Mitarbeiter*innen berichten:

Nach der herzlichen Begrüßung durch die Pastorin Elke Thölke, fand Ulrike Kassube vom Begegnungscafé St. Clemens gleich den richtigen Einstieg ins Thema, indem sie im 70. Jahr der Menschenrechte davon sprach, dass das Recht auf Familie ein Grundrecht und in der Europäischen Menschenrechtskonvention ebenso wie in der UN-Kinderrechtskonvention und im Grundgesetz verbrieft sei.

Peter Brieber, der die Moderation des Abends innehatte, betonte wie gut es sei, dass diese Begegnungscafés im Landkreis als Ausgangspunkt für ihr Tun die Menschen mit ihren Schicksalen im Fokus haben und diese Veranstaltung ein Baustein zum besseren Verständnis ihrer Sorgen und Nöte sei.

Er erteilte als erstes einer jungen Frau aus Eritrea das Wort, die von ihrer jahrelangen Fluchterfahrung berichtete. 2013 hat sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt, 2015 im April subsidiären Schutz erhalten, danach fristgerecht den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Seit der Flucht hat sie keinen direkten Kontakt mehr zu ihren Kindern gehabt.

Der Vater der Kinder ist nach Vorladung bei einer eritreischen Behörde verschollen,

wahrscheinlich im Gefängnis gelandet. Ihre Kinder, inzwischen 11 und 17 Jahre alt, verfügen über keine Ausweisdokumente. Sie sind derzeit in einer Sammelunterkunft im Sudan. Ein entfernter Bekannter, der sich bisher kümmerte, teilte mit, er könne die Kinder nicht weiter beherbergen. Während der Schilderung stiegen nicht nur ihr die Tränen in die Augen.

Trotz aller Ungewissheit hat sie die Hoffnung nie aufgegeben, Deutsch gelernt, eine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert und arbeitet nun in ihrem Beruf. Sie hat und erfährt immer noch tatkräftige Unterstützung. Alle Anträge sind inzwischen in der Deutschen Botschaft Khartum, die Kinder wurden angehört, darüber gibt es aber kein Protokoll….

Katja Keul rät ihr, sich anwaltlich vertreten zu lassen und bietet ihr an, über das Auswärtige Amt Nachforschungen anzustellen. wie das Verfahren beschleunigt werden könnte.

Es war allen Anwesenden unverständlich, warum das Kindeswohl nicht wichtiger ist als fehlende Dokumente und das Jugendschutzgesetz nicht auf die Kinder von Migranten angewendet wird. In Deutschland stünde das Kindeswohl im Vordergrund, und somit auch die Frage, wie können Mutter und Kinder zusammengebracht werden.


Den beiden Abgeordneten wurde die klare Bitte angetragen, sich dafür einzusetzen, diese Verfahren nach Deutschland zu holen, da ja offensichtlich deutsche Botschaften in manchen Ländern inzwischen durch die vielen Anträge überlastet sind.


Ein wesentliches Problem ist auch die derzeitige Gesetzeslage Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug subsidiär Geschützter wurde ausgesetzt, seit August 2018 ist Nachzug zwar im beschränkten Umfang wieder ermöglicht, der Rechtsanspruch jedoch wurde abgeschafft.

Dabei wurde auch deutlich, dass das Kontingent für 2018 nicht ausgeschöpft werden konnte, wobei als dringende Frage blieb, ob hier eine Übertragbarkeit auf das kommende Jahr umgesetzt werden könne.


Ein zwölfjähriges gehbehindertes syrisches Mädchen sprach von ihrem dringenden Wunsch wieder mit seinen kleinen Geschwistern zusammen sein zu können. Zwei Tanten waren 2015 mit dem Mädchen geflüchtet und in Langendamm angekommen, während die Eltern mit den kleineren Geschwistern (Bruder 3 Jahre, Schwester 8 Jahre) in Syrien blieben. Der Antrag auf Familienzusammenführung wurde fristgerecht gestellt. Die Eltern sind inzwischen in einem Lager in Bad Fallingbostel angekommen, jedoch ohne die kleineren Geschwister. Die hatten einen roten Stempel im Pass, mussten in Syrien bleiben und werden nun von der kranken Großmutter betreut….


Eine junge Frau aus Syrien berichtete, ihr Mann sei 2013 in die Türkei geflohen, sie selbst ist 2014 über die Türkei auf der Balkanroute 2015 nach Deutschland gekommen. Die Kinder sind zunächst in Syrien geblieben, mussten dann aber nach Istanbul fliehen. Seit 2016 hat die Frau einen Aufenthaltsstatus und fristgerecht einen Antrag auf Familiennachzug gestellt. Inzwischen ist der Vater mit den Kindern nach Athen geflohen, wo sie unter schwierigsten Bedingungen in einem Lager hausen.


Was sind die handlungsleitenden Grundsätze bei den Behörden, fragten sich die Anwesenden, wenn die Belange der Kinder nicht mehr an erster Stelle stehen? Und wo können Gesetze und Verfahrensweisen verbessert werden, um Erleichterungen im System zu erreichen?


Bevor der Abend zu Ende ging berichteten noch zwei junge Männer von ihren Schwierigkeiten beim Familiennachzug. Ihnen ging es um den Nachzug von Frau und Tochter aus Italien, bzw. um eine kranke alleinstehende Mutter aus Lybien.


Die beiden Politikerinnen und Herr Hofmann von der Ausländerbehörde nahmen Stellung zu dem Gehörten und gaben wertvolle Hinweise wie weiter vorgegangen werden kann.


Peter Brieber dankte im Namen der Initiatoren der Begegnungscafés allen Anwesenden und ganz besonders den beiden Parlamentarier*innen für die Begleitung durch diese inhaltsschwere und emotionale Gesprächsrunde. Es war ein guter Abend und er bot die Gelegenheit, die Sorgen und Probleme zum Thema Familienzusammenführung mit in die politische Arbeit nach Berlin zu nehmen.

Die beiden Frauen versicherten den Anwesenden, dass die dringenden Fragen zur Familienzusammenführung von ihnen in Berlin immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.


Katja Keul dankte insbesondere den Ehrenamtlichen für die geleistete Arbeit, immer Hilfe zu leisten, Anträge zu stellen, und trotz Frustrationen und Anfeindungen von außen weiterzumachen.

Marja-Liisa Völlers dankte den Organisatoren und besonders den Menschen, die an diesem Abend über ihr Leben, ihre ganz eigenen Geschichten, erzählten. Sie gab den Menschen mit, sie wolle auch weiterhin die Probleme im System anschauen.


Dieser Abend machte allen sehr deutlich, wie wichtig der Austausch in großer Runde mit Entscheidungsträgern ist, damit die Schicksale der Menschen nicht nur gehört werden, sondern auch gangbare Lösungen gefunden werden können.


Das Begegnungscafé St. Clemens findet immer am letzten Freitag im Monat ab 16.00 Uhr im Gemeindehaus St. Clemens in Marklohe statt.

Das Begegnungscafé St. Martin findet am Dienstag 06.11.2018 ab 16:00 Uhr im Gemeindehaus St. Martin in Nienburg statt.

Interessierte Menschen sind an diesem Nachmittag herzlich eingeladen um 16.00 Uhr das Polizeipräsidium am Amalie-Thomas-Platz 1 zu besichtigen. Treffpunkt vor dem Präsidium.

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare veröffentlicht.
Um Spam zu vermeiden, bitte die sichtbaren Zeichen eingeben. Falls nicht lesbar, bitte das Bild anklicken.
Captcha
Mit einem Klick auf "Kommentar senden" bestätige ich, dass ich die Datenschutzhinweise gelesen habe und akzeptiere.