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Sechs neue Grundrechte für Europa
Chancen und Probleme der Weiterentwicklung der europäischen Grundrechtscharta
Die im Dezember 2000 in Nizza vom Europäischen Parlament, von Rat und Kommission der Europäischen Union proklamierte und 2009 im Lissabon-Vertrag rechtsgültig bestätigte „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ enthält in sieben Kapiteln mit 54 Artikeln die derzeit in der EU geltenden Freiheits- und Bürger:innenrechte. Jetzt fordert die Stiftung von Ferdinand von Schirach mit einer EU-weiten Bürger:inneninitiative, die Charta um sechs neue Grundrechte zu ergänzen: gesunde Umwelt, digitale Selbstbestimmung, künstliche Intelligenz, Wahrheit, humane Globalisierung, Grundrechtsklage.
Dr. Rolf Gössner wird in seinem Vortrag die Chancen und Probleme der Implementierung der neuen EU-Grundrechte vor dem Hintergrund der bisherigen globalen, europäischen und deutschen Menschenrechts- und Grundrechtsentwicklung erörtern.
Eine Diskussion, die vom ehemaligen Nienburger Bürgermeister Peter Brieber moderiert wird, schließt sich an.