Das Grundeinkommen im Praxistest
Treffen im Rahmen des 6. internationalen Stammtischs
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Das Sozialprofil der Ampel-Koalition
BI Grundeinkommen vergleicht Versprechen und Umsetzung
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BI Grundeinkommen befragt Bundestags-Kandidierende im Wahlkreis 40
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Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen feiert 10-jähriges Jubiläum
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Bürgerinitiative diskutiert über Lösungsmöglichkeiten
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SPD und BI BGE wollen Kinderarmut überwinden
Sozialethik-Professor Franz Segbers erläuterte das Modell, das vorsieht, die bisherige Kinderförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen: „Pro Kind erhalten Besserverdienende bislang bis zu 300 Euro als Steuerfreibetrag, Normalverdienende 194 bis 223 Euro an Kindergeld, Geringverdienende auf Antrag zusätzlich einen Kinderzuschlag von bis zu 170 Euro. Für die erwerbslosen Hartz-IV-Familien und Alleinerziehende entfällt die Kinderförderung dagegen komplett. Ihr Anspruch auf Kindergeld plus Kinderzuschlag wird vom Kindersozialgeld (245 bis 316 Euro) abgezogen. Dieses Klassensystem ist ein sozialpolitischer Skandal! Jedes Kind sollte willkommen sein und gleich gefördert werden!“
In ihrem Eingangsstatment stellte Völlers das neue Sozialstaatskonzept der Bundes-SPD vor. Dieses beinhalte neben Bürgergeld, einem Recht auf Weiterbildung, höherem Mindestlohn und Grundrente (ohne Bedürftigkeitsprüfung) auch eine (...)
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Bekämpfung der Kinderarmut muss Priorität haben
Maßnahmenpaket der Bundesregierung nicht ausreichend
Die Bürgerinitiative hatte sich anlässlich der Tagung der nationalen Armutskonferenz vom 7. November 2018 und des im Oktober veröffentlichten Berichtes des UN-Wirtschafts- und Sozialrates über die soziale Lage in Deutschland wieder einmal ausführlich mit dem Thema beschäftigt.
„Um Kindern eine gerechte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, muss ihr Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor“, erläuterte BI-Sprecher Dorian Spange.
BI-Sprecher Wolfgang Kopf erklärte: „Die Bundesregierung hält an der traditionellen Familienförderung bestehend aus Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag samt Teilhabepaket für sozial Benachteiligte fest. Wir brauchen aber ein (...)
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Ihr Förderbetrag wird vom ohnehin schmalen Sozialgeld abgezogen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bürgerinitiative (BI) Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) im Vorfeld der Bundestagswahl ein öffentliches Parteienforum.
Eingeladen waren VertreterInnen von vier Parteien, die als alternatives Konzept eine einheitlichen Kindergrundsicherung (KGS) befürworten: Ulrich Kapp (Partei Bündnis Grundeinkommen), Martina Broschei (Piratenpartei), MdB Katja Keul (Grüne) und Axel Nürge (Linke). Das KGS-Projekt wurde 2009 vom Bündnis Kindergrundsicherung entworfen und Ende 2016 durch die Grünen (November) und die Linken (Dezember) in den Bundestag eingebracht – dort aber mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD verworfen.
Vor etwa 30 ZuhörerInnen erläuterte Wolfgang Kopf (BGE) (...)
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Was bedeutet ein bedingungsloses Grundeinkommen ("BGE")?
Finanzielle Absicherung, die allen ein menschenwürdiges Dasein sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht
Individueller Rechtsanspruch für jeden Menschen von der Geburt bis zum Lebensende
Keine Bedürftigkeitsprüfung
Kein Zwang zur Arbeit oder zu anderen Gegenleistungen
Warum ist ein bedingungsloses Grundeinkommen so wichtig?
Trotz eines großen gesellschaftlichen Reichtums gibt es wachsende soziale Ungleichheit und Zukunftsängste in Deutschland.
Erwerbslose Menschen erleben Armut und Demütigungen durch die Hartz-IV-Regelungen.
Prekäre Beschäftigung in Teilzeit und Minijobs mit befristeten Verträgen oder in Leiharbeit nimmt zu.
Leistungsdruck und hohe Belastung am Arbeitsplatz führen zu Überforderung und Krankheit.
Der größte Anteil der gesellschaftlichen Arbeit wird von der Bevölkerung unentgeltlich in Familie und Ehrenamt geleistet.
Nur 40 Prozent aller BundesbürgerInnen gehen einer regulären Erwerbsarbeit nach. Alle anderen leben von Transferleistungen ihrer Familie oder des Staates.
Wenn jeder Mensch ein Existenzgeld von etwa 1000 Euro nach den vier Kriterien des BGE erhält, wäre ein menschenwürdiges Zusammenleben, wie es dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes entspricht, für alle möglich (siehe Artikel 1 und 20 Abs. 1 GG).
Was würde sich ändern?
Armut wäre abgeschafft
Belastender Leistungsdruck und Existenzängste würden abnehmen
Berufstätige hätten eine gute Verhandlungsposition gegenüber den Arbeitgebern
Es gäbe mehr Freiraum für Kreativität und Existenzgründungen
MitarbeiterInnen wären motivierter
Die Kaufkraft aller würde erhöht
Jedes Familienmitglied hätte ein eigenes Einkommen
Alleinerziehende wären finanziell abgesichert
Es wäre mehr wertvolle Zeit für Kinder vorhanden
Kinder wären kein finanzielles Risiko mehr
Jugendliche hätten Zeit, ihren Weg ohne finanziellen Druck zu finden
Menschen könnten ihre Angehörigen besser betreuen
Mehr demokratische Teilhabe wäre möglich
Menschen hätten mehr Zeit, sich zivilgesellschaftlich, politisch, sozial und kulturell zu engagieren
Freiheitsgewinn für jeden Menschen
Jeder kann der eigenen Berufung folgen
Warum kann das funktionieren?
Die meisten Menschen würden weiter arbeiten wie bisher. Menschen wollen aktiv sein und sich sinnvoll betätigen. Fragen Sie sich doch einmal selbst: Werde ich mit einem Grundeinkommen aufhören, etwas zu tun, was meinem Leben einen Sinn gibt?
Arbeit ist bereits heute mehr als klassische Erwerbsarbeit. Durch Rationalisierung und technischen Fortschritt werden immer weniger Menschen gebraucht, um die Gesellschaft mit Waren und Dienstleistungen zu versorgen. Mit dem Grundeinkommen werden sinnvolle Tätigkeiten in den Bereichen Familie, Bildung, Soziales und Kunst erst ermöglicht und aufgewertet. Menschen können sich freier entscheiden, wo und wie sie sich in die Gesellschaft einbringen wollen.
Das Grundeinkommen ist bereits finanziert. Die steuerfinanzierten Transferzahlungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Kindergeld, BAföG, usw. sind die Basis für das bedingungslose Grundeinkommen. Zur weiteren Finanzierung müssten Steuern beitragen. Infrage kämen Mehrwert-, Einkommens-, Erbschafts- und Spekulationssteuer, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, sowie die Besteuerung von Finanztransaktionen und Ressourcenverbrauch. Auch der Abbau der Bürokratie würde zur Finanzierung beitragen.
Wie kann ein Grundeinkommen eingeführt werden?
Viele Initiativen und fast alle Parteien diskutieren mittlerweile das Grundeinkommen.
UnternehmerInnen, Erwerbslose, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften setzen sich damit auseinander und überlegen, welche Wege es zur Einführung geben könnte.
Eine schrittweise Einführung für verschiedene Bevölkerungsgruppen wäre denkbar:
Kindergrundsicherung
Bildungsgrundeinkommen
Rentnergrundeinkommen ("Basisrente")
Grundeinkommen für Pflege ("Sorge-Arbeit")
Sanktionsfreie Mindestsicherung
Existenz- und teilhabesicherndes Grundeinkommen für alle
Auch ein Einstieg über einen Sockelbetrag für alle, der schrittweise angehoben wird, wäre möglich ("Sockeleinkommen").
Beim "Netzwerk Grundeinkommen" gibt es eine ausführliche Übersicht sowie Hinweise auf Bücher und Filme zum Thema Grundeinkommen und stets aktuelle Informationen: www.grundeinkommen.de
Wolfgang KopfFunktion Sprecher, PressearbeitOrt Nienburg/WeserKontakt Per E-Mail kontaktieren » |
Axel NürgeFunktion Sprecher, Kontakt zum Netzwerk GrundeinkommenOrt LeeseKontakt Per E-Mail kontaktieren » |
Gudrun Selent-PohlFunktion Sprecherin, Organisation Sprecher*innenkreistreffenOrt DrakenburgKontakt Per E-Mail kontaktieren » |