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Vor dem Virus geschützt, aber nicht vor dem finanziellen Absturz - Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter drastisch

Wo soll das noch enden?
Vor einem Jahr hat sich das Bündnis für soziale Gerechtigkeit schon einmal mit der erheblichen Erhöhung der Eigenanteile in der stationären Pflege, die im Zuge des neuen Pflegestärkungsgesetzes erhoben wurden, beschäftigt (die HARKE berichtete mehrfach).
Das Bündnis hat damals auf die prekäre Situation der Betroffenen in den Pflegeeinrichtungen und Altenheimen aufmerksam gemacht und sowohl Herrn Spahn, Herrn Weil und Frau Reimann angeschrieben, als auch Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt. Leider konnte zwar auf das Problem aufmerksam gemacht werden, aber bisher gibt es keine befriedigende Lösung, weder auf Bundes-, noch auf Landesebene.
Aktuell mehren sich verzweifelte Anrufe bei Mitgliedern des Bündnisses, denn es stehen neuerlich immense Erhöhungen der Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen an.
„Es ist wirklich prekär“, so Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes und Mitglied im Bündnis, „nun hat man es recht gut geschafft, die vulnerablen Gruppen vor dem Virus zu schützen und prompt droht vielen jetzt der finanzielle und soziale Absturz“.
Anlass für diese Aussage ist die zweite große Erhöhung der Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz.
„Wir kennen belegte Fälle, in denen der Eigenanteil innerhalb eines Jahres um rund 50 % gestiegen ist“, so Maron Schaper. „Man muss sich das vorstellen, von rund 1.400 € vor einem Jahr auf voraussichtlich 2.100 € ab April nach den noch anstehenden Pflegesatzverhandlungen. In jedem anderen Bereich würde man da wohl von Sittenwidrigkeit sprechen.“
Begründet werden die Erhöhungen vor allem auch mit den gestiegenen Tarifen in der Pflege. Das sieht das Pflegestärkungsgesetz vor, ist in der Pandemie versprochen worden und mehr als gerechtfertigt.  
Dazu meint allerdings Werner Behrens, Vorsitzender vom ver.di und DGB Ortsverein Nienburg und Koordinator des Bündnisses: „Mit einem bundesweiten Tarifvertrag wollten ver.di und der Bundesverband Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) für Mindestbedingungen in der Altenpflege sorgen. Die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für die Altenpflege, wie es der Bundesarbeitsminister angestrebt hat, wird es nicht geben. Die Caritas hat sich dagegen ausgesprochen und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat massiv Stimmung gegen die geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung gemacht. Ebenso die privaten Pflegeanbieter.“
Deshalb stellt sich dem Bündnis die Frage: „Kommt außer Klatschen für die Pflege, noch genug von den nun geforderten Geldern beim Personal an?“
Insgesamt zeigt sich hier ein strukturelles Problem des Pflegestärkungsgesetzes, das quasi alle Kostensteigerungen auf die Betroffenen abwälzt. Entweder müssten die Eigenanteile auf einem sozial verträglichen Niveau, wie z. B. in Schleswig-Holstein, gedeckelt werden oder das Land müsste endlich, wie auch im Bereich der ambulanten Pflege und der Tagespflege, die Investitionskosten bezuschussen, Das würde eine Entlastung von gut 500 € im Monat bedeuten. Die Einführung eines Pflegewohngeldes könnte ebenfalls Erleichterung für die Betroffenen schaffen.
Wenn nichts passiert, dann werden wieder viele Betroffene Grundsicherung beantragen müs-sen, und zwar obwohl sie, gemessen an der Durchschnittsrente in Niedersachsen von 1.325 €, bei Frauen 981 €, eine deutlich überdurchschnittliche Rente haben. Sie müssen bis auf 5.000 € alle Ersparnisse aufbrauchen und werden zum „Sozialfall“. Bei der letzten Erhöhung in 2020 hat dies allein im Landkreis Nienburg 100 Personen getroffen.
Das Bündnis ist sich einig, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht und wird weitere Schritte unternehmen und diese Ungerechtigkeit anprangern um eine Lösung zu finden.  

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